Beitragsordnung
Beschlossen auf der Mitgliederversammlung vom 30.11.2022, angepasst auf der Mitgliederversammlung vom 4.11.2025.
Laut § 4 der Satzung können natürliche und juristische Personen Mitglied sowie rechtsfähige und nicht-rechtsfähige Vereinigungen ordentliche Mitglieder werden, sofern sie die Satzung des WerkHausWaren e.V. anerkennen und seinen Zweck fördern wollen.
Normaler Beitrag
60 €
Eintrittsgebühr
0 €
Ermäßigter Beitrag
30 €
Jedes Mitglied leistet einen Jahresbeitrag. Auf Antrag an den Vorstand ist eine Ermäßigung möglich. Dieser ist am 1. Februar des Geschäftsjahres fällig. Für die pünktliche Beitragszahlung kommt es hier auf den rechtzeitigen Eingang auf dem Vereinskonto an, und zwar spätestens bis zum 1. Februar. Mitglieder, deren Beiträge bis zu diesem Stichtag nicht auf dem Vereinskonto eingegangen sind, befinden sich automatisch in Verzug.
Die Beiträge werden jährlich eingezogen, bevorzugt durch Lastschrift.
Bei Beitritten im Laufe eines Jahres werden die Beiträge quartalsweise berechnet (60 € bzw. ermäßigt 30 € / 12 Monate * 3 Monate). Es gilt jeweils der erste Tag des Monats als Eintrittsdatum, in dem das Mitglied beigetreten ist.
